Wenn Sie wissen wollen, warum dies eine gute Idee ist, dann lesen Sie hier.
Frauenhausadresse veröffentlichen
Juli 18, 2011 von geschlechterdemokratie
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Frauenhausadresse veröffentlichen
Es würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage verboten werden könnte, die Adressen von Frauenhäusern zu veröffentlichen. Eine einstweilige Verfügung muss ja einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Da müsste es ja auch ein Gesetz oder eine Verordnung zur Geheimhaltung der Adressen geben. Das wiederum könnte vom Staus des Frauenhauses abhängen, ob privat durch einen Verein, durch eine Kommune o.ä. betrieben, ob das überhaupt geht. Weiß jemand näheres?
Der Verein als juristische Person genießt sicher dieses oder jenes Recht. Aber das Frauenhaus ist nicht der Verein, sondern eine Einrichtung(!) des Vereins, so wie vielleicht die Halle eines Turnvereins. Nach wie vor bleibt meine Frage, ob es ein Gesetz, eine kommunale Verordnung o.ä. gibt, die es verbieten kann, die Adresse eines Frauenhauses bekannt zu machen. Da müsste ja auch spezifiziert sein, wer das wem gegenüber tun darf oder nicht. Immerhin werden die Adressen ja über alle möglichen anderen Kanäle beinahe zwngsläufig bekannt gemacht. Das Gewaltschutzgesetz gibt jedenfalls dazu m.E. nichts her.
Ihr werdet es nicht glauben, aber genau nach einem Monat habe ich heute erneut einen anonymen Hetzbrief aus dem FH Goslar bekommen. Wer noch nicht weiß, wie ein Frauenhausverein so spielt sollte sich meine Lektüre unbedingt zur Gemüte führen.
http://harzkreiskurier.wordpress.com/2011/07/21/frauenhauskrieg-goslar-2-anonymer-brief-vom-fh-goslar/
Eine Sportart, die fit hält und ein interessanter Gedanke.