Ich bin weder Pharisäer noch Schriftgelehrter – eine Meinung habe ich dennoch.
Mir wurde einmal erzählt, dass es ganz zu Beginn des Christentums für alle Christen die Erwachsenentaufe gab. Nach ein paar, vielleicht hundert Jahren, bekamen die Eltern Angst, ihre Kinder könnten nicht in den Himmel kommen, wenn sie nicht getauft wären. Man hatte wohl vergessen, dass den Kindern das Himmelreich so oder so gehört. Die besorgten Erwachsenen wichen also von der Praxis einer Erwachsenentaufe ab und ließen kurzerhand alle kleinen Kinder taufen. Ist ja auch nichts Schlimmes, nur ein bißchen Wasser auf den Kopf.
Allerdings, Menschen, die dann nicht getauft war, bekamen sehr lange auch nicht alle Segnungen einer christlichen Beerdigung. Ich erinnere mich noch gut an die kleinen Kindergräber am Rande des dörflichen Friedhofes und das ich als Kind schon komisch fand, was mir meine Mutter erklärte. Mir wäre eine solch unchristliche Beerdigung beinahe auch zuteil geworden, weil ein schwerwiegender Krankheitsverlauf im Säuglingsalter eintrat. Meine Eltern entschieden sich jedoch kurzerhand zu einer ´Nottaufe´ und ich wurde wieder gesund.
Man kann geteilter Meinung zu dem religiösen Ritual der christlichen Taufe sein. Kindstaufe, Erwachsenentaufe, keine Taufe? Wir leben viele Varianten. Und dann sind da auch noch die Komunion und die Konfirmation und allerlei anderes. Die Taufe ist ein religiösen Ritual von vielen.
Es gibt genügend Möglichkeiten Kinder auf ihrem religösen Weg zu begleiten, Nichts davon sollte ihnen aber Angst machen oder Schmerzen bereiten. So verstehe ich jedenfalls das Ansinnen ´eines liebenden Gottes´ und so würde ich es mir für meine Söhne und Töchter und mich selber wünschen.
Wenn in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes/Jungen eingegriffen wird, dann könnte das mit Angst und Schmerz verbunden sein. Bei mir ist das jedenfalls so und ich beschränke mich persönlich in diesem Sinne deshalb auf das medizinisch Notwendige.
Könnte es, mit ein bißchen gutem Willen, möglich werden, sich auf eine symbolische Beschneidung von Jungen im Kindesalter zu verständigen? Soviel religiöse Kreativität dürfte bei Gott wohl erlaubt sein und nicht gleich das Ende der Religion bedeuten.
Es sollte doch möglich sein, nach dem mutigen Urteil eines weltlichen Richters, Rat beim Schöpfer einzuholen, bei demjenigen, mit dem sich der Mensch einmal auf die Beschneidung verständigt hat. Könnte Gott seine Meinung auch ändern? Hat er das nicht des öfteren bereits getan? Wäre Gott bereit zu akzeptieren, was weise und gottesfürchtige Frauen und Männer in der modernen Zeit für ´gut und richtig´ befunden haben? Nämlich die körperliche Unversehrtheit und damit das Recht eines Kindes auf Religionsfreiheit zu achten?
Wenn ein Kind im Glauben der Eltern wächst, von ihnen und ihrer Religion angemessen durch die Kindheit geleitet wird, dann müsste es doch Wunsch dieses Kindes sein, diese vorgelebte Religion auch als Erwachsener zu praktizieren.
Wenn das am Ende der Kindheit nicht so ist, dann haben Eltern nicht versagt – ein Mensch hat einfach seine eigene Entscheidung getroffen. Er konvertiert, oder lebt ohne Religion.
Ist das so schwer auszuhalten?
Ich bin zwar auch kein Schriftgelehrter, gelte aber sicherlich bei einigen Menschen als Pharisäer der schlimmsten Sorte. Sei’s drum
Eben darum sehe ich die Sache in den Augen vieler etwas radikaler, tatsächlich aber um einiges weniger radikal, als die meisten Anhänger der semitischen Religionen.
Ich denke, religiöse Rituale, die bleibende Folgen für einen Menschen haben, sollten grundsätzlich unter das Jugendschutzgesetz fallen, also i.d.R. unter 18 Jahren verboten sein.
Beschneidungen sowieso, aber auch Taufe, Konfirmation u.ä.
Man mag darüber streiten, ob es ein gravierender Nachteil für ein Kind ist, wenn es von den Eltern schon zur Abgabe einer Zwangssteuer verurteilt wird ( ich meine schon ).
Prinzipiell ist es aber Sache des Kindes, mit erreichen der Volljährigkeit selbst zu entscheiden, ob es den Kirchenstaat im Staate Deutschland sponsern möchte oder nicht.
Sicherlich kann man aus der Kirche austreten, aber das kann ziemlich umständlich sein und dauert auf jeden Fall einige Zeit, in der man gesetzlich verpflichtet ist, die Zwangsabgabe zu entrichten.
Von der politischen Dimension mal ganz abgesehen.
Ansonsten ist die Beschneidung bei beiden Geschlechtern eine Verstümmelung und sollte auch als solche gleich gehandhabt werden.
Selbst ein Piercing, daß ja in den meisten Fällen rückgängig gemacht werden kann, kann zum Entzug und zu Heimunterbringung des Kindes in D. führen.
Beschneidungen sind aber irreversibel.
Wenn Jugendämter deutschen Eltern verbieten, mit ihren Kindern im Heimatland ihrer Vorfahren Urlaub zu machen, weil eines der Kinder ein Mädchen ist und es Gerüchte gibt, daß in dem Land Mädchen manchmal noch heimlich beschnitten werden ( obwohl es auch dort gesetzlich nicht erlaubt ist ), dann kann ich nicht verstehen, wie man anderen Eltern in D. erlauben kann, hier ihre Kinder verstümmeln zu lassen ( nur weil es Jungen sind ).
Auch das ist eine Gleichstellungsfrage.
Diese Radikalitäten in der Rechtsprechung gehören in die Analen der Geschichte.
Liebe Richter, lieber Gesetzgeber,
wacht endlich auf!
Die preussische Justiz ist schon lange offiziell abgeschafft, die letzte Diktatur auch schon fast 70 Jahre vorbei.
Es wird Zeit, daß Ihr auch so langsam mal in der Demokratie ankommt und den Humanismus einführt.
Ohne Gleichstellung ( Gleichberechtigung aufgrund gleicher Wertschätzung ) kann es keine Demokratie geben.
Kinder sind eben nicht “unsere Zukunft”!
Sie sind ihre eigene Gegenwart!
Und als solche besonders schützenswürdig, denn nicht sie sind für ihre Existenz verantwortlich, sondern ihre Eltern und sonst niemand.
Jedes Kind ist ein eigenständiges Individuum und hat das Recht auch als solches zu leben und seine eigenen Entscheidungen dazu zu treffen.
Im Zweifel haben die eben zurückgestellt zu werden, bis das Kind erwachsen ist.
Gruß………….Fiete
Wenn es möglich ist, bitte ich um Weiterverbreitung- vielleicht durch einen eigenständigen Artikel. Web-adressen von Politik(er)innen ist noch in Arbeit…
http://www.auxiliaris.org/phimose-briefaktion-beschneidungsgesetz/
Es ist immer das gleiche, die Mädchen werden besonders geschützt und bei den Jungen wird einfach weggesehen. Wärend das vollständige
Verbot der Mädchenbeschneidung auch die beiden am wenigsten
verstümmelnden Formen: einen Einstich oder Einschnitt der Klitorisvorhaut
oder die Entfernung des Randes der Klitorisvorhaut umfasst, wird
bei Jungen eine solche Zirkumzision als akzeptabel angesehen? Diese Form der Diskriminierung zwischen Jungen und Mädchen ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, dem Vertrag von Lissabon und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Kinder in einem indoktrinierten soziokulturellen/religiösen Kontext zu
erziehen und das Bestimmungs/Erziehungsrecht der Eltern in diesem Fall über das (wohlgemerkt wieder mal nur) der Jungen zu stellen wärend man den Mädchen das erspahrt, ist angesichts unseres sakulären Staates eine geradezu erschreckende Aussage die man von einigen Politikern aktuell hören muss. Solche archaischen Riten sind nie Teil unserer Kultur gewesen und dahingehend kann man nur hoffen das diese Diskussion noch etwas intensiviert wird. Man darf seinem Kind keine Orhfeige geben ihm aber die Genitalien verstümmeln wenn es ein Junge ist …
ohmannohjens 21. Juli 2012 um 15:35 #
sorry, ich habe schon wieder eine Bitte. Kannst Du nochfolgende Links als eigenständigen Artikel einstellen?- und um eine Weiterverbreitung bitten?
Es sind Petitionen, die sich gegen die Beschneidung von Jungs wenden:
http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_die_Beschneidung_von_Kindern_aus_religiosen_Grunden//?tta
http://www.avaaz.org/de/petition/Schutz_der_Kinder_vor_Beschneidungen
http://www.change.org/petitions/leutheusser-schnarrenberger-sls-bmj-sch%C3%BCtzen-sie-k%C3%B6rperliche-unversehrtheit-von-kindern-beschneidung
https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/
Petition gegen rituelle Beschneidung
20. Juli 2012
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:
§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation
Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Thomas Heilmann (CDU) will für Berlin (wie zufällig ganz im Sinne der islamischen Scharia) die körperliche Unverletzlichkeit der männlichen Berliner Kinder “übergangsweise” opfern und rituelle Genital-Beschneidungen straffrei stellen:
Quelle: WELT 9. Aug. 2012, 22:48
Justizsenator will Beschneidung einheitlich regeln
Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will in Berlin schnell Rechtsklarheit beim Umgang mit religiösen Beschneidungen schaffen. “Bis eine bundesweite Regelung getroffen ist, wollen wir eine Berliner Linie festlegen”, sagte Heilmann-Sprecherin Lisa Jani. Damit bestätigte sie Informationen des “Tagesspiegels”.
Derzeit liefen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, jüdischen und islamischen Gemeinden sowie Verbänden und Ärzten. Es solle eine Übergangsregelung erarbeitet werden, betonte die Sprecherin. Die Überlegungen seien noch ganz am Anfang.
Nach Angaben der Justizverwaltung liegen keine Strafanzeigen gegen Ärzte oder Beschneider vor. Betroffene Familien und Ärzte wollten aber wissen, was erlaubt sei und was nicht. …
Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt. Das erste Urteil dieser Art ist eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch herrscht Verunsicherung. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe seither nicht mehr an.
Der Bundestag macht sich nun für ein Neuregelung stark, um medizinisch fachgerechte Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vom Wochenende sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden bislang keine weiteren Strafanzeigen wegen der Beschneidung von Kindern bekannt.
Die meisten Staatsanwaltschaften haben sich noch nicht festgelegt, wie sie in solchen Fällen vorgehen wollen. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg. Dort soll die rituelle Beschneidung von Jungen weiter grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird.
http://www.welt.de/regionales/berlin/article108558332/Justizsenator-will-Beschneidung-einheitlich-regeln.html
Quelle: dapd
in: WELT 09.08.12
“Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden”
Berlin (dapd-bln). Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) strebt für die Hauptstadt übergangsweise eine einheitliche Regelung im Umgang mit religiösen Beschneidungen an. “Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für die Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden”, sagte Heilmann dem “Tagesspiegel” (Freitagausgabe). Diese Lösung solle nur für den Zeitraum gelten, bis eine bundeseinheitliche Regelung gefunden sei, bestätigte eine Sprecherin der Justizverwaltung.
Heilmann unterstrich gegenüber der Zeitung, dass die juristische Einordnung ein schwieriges Thema sei. Die Verwaltung sei derzeit in Gesprächen mit Verbänden und Interessengruppen. Mit einer Handlungsanweisung für Strafverfolger könnte sichergestellt werden, in welchen Fällen zu ermitteln oder aber ein mögliches Verfahren einzustellen ist.
Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article108558723/Justizsenator-will-Beschneidung-uebergangsweise-einheitlich-regeln.html